Ambulante Pflege und Pflegeberatung. Von Mensch zu Mensch!
Der Begriff „Pflegebedürftigkeit“ ist im neuen Pflegestärkungsgesetz ab 01.01.2017 neu definiert worden. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den folgenden sechs Bereichen, den sogenannten Modulen:
Es geht jeweils um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbstständig, teilweise selbstständig oder nur noch unselbstständig ausgeübt werden können.
Die Grundvoraussetzung, um Leistungen der Pflegeversicherung erhalten zu können, ist ein dauerhafter Unterstützungsbedarf im gewohnten Tagesablauf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung.
Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege sind, hängt davon ab, in welchem Grad die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Das heißt, welchen Pflegegrad der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) vergeben hat.
Voraussetzungen für Pflegegrad 5 Den Pflegegrad 5 erhalten Menschen, die unter einer "schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit leiden" und zusätzlich noch "besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung" haben. Unter den Pflegestufen entsprach dies unter anderem auch dem Härtefall.
Um die Voraussetzungen für alle Pflegegrade richtig zu verstehen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns.
Den Antrag erhalten Sie bei der Pflegekasse. Diese ist immer bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt, bei der der Pflegebedürftige versichert ist.
Die Leistungen werden rückwirkend bis zum Datum der Antragstellung gewährt. Aus diesem Grund sollten Sie einen Antrag auf jeden Fall frühzeitig stellen, damit Sie bestehende Ansprüche nicht verfallen lassen.
Oft füllen sich Pflegebedürftige bei der Begutachtung überfordert und eingeschüchtert, oft wollen sie vor Fremden ihre Schwächen auch nicht eingestehen. Das kann zu einer fehlerhaften Beurteilung der Pflegegutachter führen, was dann am Ende mit geringeren Leistungen der Pflegeversicherung verbunden ist.
Deshalb ist es sinnvoll vor der Begutachtungstermin:
Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Antrages benötigen, können Sie uns gerne anrufen oder auch persönlich vorbeikommen.
Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit.
Es gibt fünf Pflegegrade. Diese werden jeweils mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.
Pflegegrad 1: entspricht einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 2: entspricht einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 3: entspricht einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 4: entspricht schwerster Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 5: entspricht schwerster Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Der Bundestag hat die Pflegereform beschlossen - allerdings ist von dem ursprünglich ambitionierten Vorhaben nicht viel übriggeblieben. Die Reformpläne wurden massiv reduziert.