Den Antrag erhalten Sie bei der Pflegekasse. Diese ist immer bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt, bei der der Pflegebedürftige versichert ist.
Die Leistungen werden rückwirkend bis zum Datum der Antragstellung gewährt. Aus diesem Grund sollten Sie einen Antrag auf jeden Fall frühzeitig stellen, damit Sie bestehende Ansprüche nicht verfallen lassen.
Oft füllen sich Pflegebedürftige bei der Begutachtung überfordert und eingeschüchtert, oft wollen sie vor Fremden ihre Schwächen auch nicht eingestehen. Das kann zu einer fehlerhaften Beurteilung der Pflegegutachter führen, was dann am Ende mit geringeren Leistungen der Pflegeversicherung verbunden ist.
Deshalb ist es sinnvoll vor der Begutachtungstermin:
- für ein paar Tage ein sogenanntes „Pflegetagebuch" zu führen, in das Sie alle notwendigen Leistungen, die sie am Pflegebedürftigen erbringen, oder selbst brauchen, eintragen.
- Halten Sie konkrete Beispiele für Pflegesituationen parat, die dem Gutachter die Verfassung anschaulich machen können
- Berichten Sie so vollständig wie möglich von Ihrer Situation – eine Beschönigung der Umstände bzw. unvollständige Angaben helfen Ihnen oder Ihrem Angehörigen nicht
- Stellen Sie sicher, dass eine kompetente Person, die von der Situation des Pflegebedürftigen weiß, beim Gutachten anwesend ist. Das kann ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes, aber auch ein Angehöriger sein. Ihre Pflegeperson kann Sie unterstützen und vielleicht auch wichtige Aussagen beisteuern.
Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Antrages benötigen, können Sie uns gerne anrufen oder auch persönlich vorbeikommen.