Wer kommt für die Pflegekosten auf?
Eine zentrale Frage, die sich viele Menschen mit anerkanntem Pflegegrad und deren Angehörige stellen. Die Antwort darauf hängt sowohl von Ursache und Grad der Pflegebedürftigkeit, dem eigenem Vermögen und der Art der Versorgung ab.
Folgend die relevanten Kostenträger für Pflegebedürftige im Überblick:
- Gesetzliche und private Pflegekassen (Leistungen nach SGB XI)
- Gesetzliche Krankenkassen (Leistungen nach SGB V)
- Sozialhilfeträger / Hilfe zur Pflege (Leistungen nach SGB XII)
- Berufsgenossenschaft (Leistungen nach SGB VII)
Doch was heißt das nun genau im Einzelfall und welche Träger kommen noch für meine Leistungen in Frage?
Gerne erklären wir Ihnen, welcher Kostenträger wann zuständig ist und welche weiteren Finanzierungsquellen Ihnen zur Verfügung stehen.
Wir übernehmen nach Ihren Vorstellungen den Schriftverkehr mit Ihrer Pflegekasse und/oder anderen sozialen Hilfsträgern (z. B. Sozialamt) oder unterstützen Sie dabei.
Sie haben weitere Fragen oder wünschen ein persönliches Gespräch? Dann freuen uns auf Ihre Nachricht.