Medizinische Behandlungspflege

Medizinische Behandlungspflege

Die medizinische Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege. Leistungsträger sind hier die Krankenkassen und nicht die Pflegekassen. Daher kann die Leistung auch nicht durch den Patienten beantragt werden, sondern erfolgt ausschließlich durch eine ärztliche Verordnung.

Auch Krankenhausärzte können eine häusliche Krankenpflege verschreiben, wenn sie im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung, aufgrund einer ambulanten Operation oder wegen schwerer Krankheit erforderlich ist.

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Zu den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege zählen u.a.:

  • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
  • Wundversorgung
  • Verbandwechsel
  • Messungen von Puls, Blutdruck und Blutzucker
  • An- und Ablegen der Kompressionsstrümpfe
  • An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
  • Behandlung von Dekubitus
  • Versorgung von Stoma und Katheter
  • Injektionen (z.B. Insulin oder Heparin)
  • Versorgung mit Schmerzpumpen
  • und vieles mehr nach ärztlicher Verordnung

Der Fortuna-Pflegedienst organisiert auf Wunsch die benötigten Rezepte, Verordnungen und Versorgungsmaterialien und arbeitet eng mit Ihren behandelnden Ärzten zusammen.

Durchgeführt wird die medizinische Behandlungspflege ausschließlich von Pflegefachkräften. Alle Leistungen werden nach den aktuellen Pflegestandards durchgeführt und mit dem behandelnden Arzt abgestimmt.

Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen. Somit können wir direkt und unbürokratisch mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Auch können wir Patienten ohne Wartezeit aufnehmen.

Sie haben weitere Fragen oder wünschen ein persönliches Gespräch? Dann freuen uns auf Ihre Nachricht.