Der Bundestag hat die Pflegereform beschlossen - allerdings ist von dem ursprünglich ambitionierten Vorhaben nicht viel übriggeblieben. Die Reformpläne wurden massiv reduziert.
Die Pflegereform 2021 sollte aus drei Bausteinen bestehen:
- die häusliche Pflege (Die geplante Erhöhung von Pflegegeld)
- die stationäre Pflege (Mehr Zuschüsse, weniger Eigenanteil)
- die bessere Entlohnung für Pflegepersonal
Höhere Löhne - wirklich?
Eine zentrale Neuerung der Pflegereform ist die Bezahlung der Pflegekräfte nach Tariflohn. Ab September 2022 bekommen nur noch die Pflegeanbieter Geld von den Pflegekassen, die für ihre Angestellten selbst einen Tarifvertrag geschlossen haben oder sich in der Bezahlung nach einem Tarif richten. Darunter fallen auch die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie, die nach einem kircheneigenen Tarif bezahlen. Dieser liegt oft höher als bei den übrigen Tarifverträgen.
Mehr als 500.000 Altenpflegerinnen und Altenpfleger würden davon profitieren, die bisher nicht nach Tarif bezahlt würden, rechnet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vor. Lohnsteigerungen von bis zu 300 Euro im Monat seien möglich.
Was sagen die Gewerkschaften?
Die Gewerkschaften sehen das allerdings skeptisch. Tariflöhne für Pflegekräfte seien zwar grundsätzlich zu begrüßen. Doch nachdem der ursprünglich geplante flächendeckende Tarifvertrag an den Arbeitgebern gescheitert war, fürchten sie Umgehungsmöglichkeiten. Denn was jetzt im Gesetz steht, ist nur noch eine Orientierung an den ortsüblichen Tarifen. Pflegeanbieter, die nicht an einen Tarif gebunden sind, müssen mindestens so hohe Löhne zahlen, wie andere Pflegeeinrichtungen in der Region. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und ver.di fürchten, dass so die Lohnunterschiede zwischen West und Ost, Nord und Süd bestehen, bleiben werden.
Ver.di-Chef Frank Werneke sieht zudem die Gefahr des Missbrauchs: "Es gibt im Gesetz keinen Mechanismus, der Gefälligkeitstarifverträge zwischen Pseudogewerkschaften und Pflegeanbietern, die weiterhin keine fairen Löhne zahlen wollen, ausschließt", sagte er. "Andere Arbeitgeber könnten dann ebenfalls auf Dumping-Tarifverträge abstellen, und so würde ein niedriges Entgeltniveau zementiert."
Was sagen die Arbeitgeber?
Unter den privaten Pflegeanbietern, die etwa die Hälfte der Einrichtungen betreiben, gibt es noch viele, die ihre Beschäftigten nicht nach Tarif bezahlen. Bei ihnen stößt die Reform auf heftigen Widerstand: Die Regierung schnüre den Betrieben die Luft ab, wenn sie Tariflöhne vorschreibe, ohne das unternehmerische Risiko zu vergüten, sagt der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), Bernd Meurer. Der Gesundheitsminister riskiere damit "ohne Not, dass viele kleine und mittelständische Unternehmen in der Pflege in den nächsten Jahren wegbrechen und damit Versorgungsstrukturen vernichtet werden, die wir bitter brauchen".
Laut Spahn soll die höhere Bezahlung allerdings vollständig von den Kassen refinanziert werden - und zwar bis zu zehn Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne.
Werden Pflegebedürftige finanziell entlastet?
Höhere Löhne für Pflegekräfte - da wird erstmal jeder zustimmen. Doch dadurch wird die Pflege auch teurer. Um die Kosten für die Pflege in einem Heim zu decken, zahlt die Pflegeversicherung einen festen Zuschuss. Den Rest zahlen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit dem Eigenanteil. Damit letztere von den rasant steigenden Pflegekosten nicht überlastet werden, hatte Spahn ursprünglich mal geplant, den Eigenanteil bei 700 Euro monatlich zu deckeln. Weil das aber zu teuer geworden wäre, wurden mit dem neuen Gesetz jetzt lediglich Zuschläge zum Eigenanteil beschlossen.
Und zwar: Fünf Prozent des Eigenanteils im ersten Jahr, 25 Prozent im zweiten, 45 Prozent im dritten und danach 70 Prozent. Laut Gesundheitsministerium macht dies durchschnittlich nach zwei Jahren Pflege 410 Euro monatlich aus, nach drei Jahren knapp 640 Euro. Von der prozentualen Entlastung betroffen sind allerdings nur die reinen Pflegekosten, nicht aber sonstige Bestandteile des Eigenanteils, insbesondere für Unterkunft und Verpflegung. In der ambulanten Pflege sollen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um fünf Prozent erhöht werden. Spahn spricht von einer spürbaren Entlastung der Pflegebedürftigen.
Was sagen Kritiker?
Laut Stiftung Patientenschutz fällt die Kostenübernahme viel zu gering aus. Die Eigenanteile für Pflegebedürftige steigen seit Jahren. Der Bundesdurchschnitt lag bei 2068 Euro monatlich - 831 Euro davon sind der Anteil für die reine Pflege. Und nur auf diesen bezieht sich der prozentuale Zuschlag. Im ersten Jahr würde sich bei dieser Rechnung also lediglich eine monatliche Entlastung von rund 42 Euro ergeben. Im zweiten Jahr rund 208 Euro. Bei den rasant steigenden Eigenanteilen der vergangenen Jahre, dürften sich zumindest in den ersten beiden Jahren nach der Reform keinerlei Entlastungen für die Pflegebedürftigen ergeben, sondern stattdessen Mehrkosten.
Auch der Bremer Pflegewissenschaftler Heinz Rothgang ist skeptisch, ob es durch die Reform überhaupt zu einer Entlastung der Pflegebedürftigen kommen werde. Noch immer würden für steigende Kosten die Pflegebedürftigen stärker zur Kasse gebeten als die Pflegeversicherung. Ein weiteres Problem sieht Rothgang darin, dass die Eigenanteile weiter unbegrenzt steigen können. Die vergleichsweise geringen Zuschläge würden sich schon ab 2023 unterm Strich nicht mehr auswirken, sagt Rothgang gegenüber Radio Bremen. "Das heißt, die Reform bringt hier systematisch nichts. Es ist bestenfalls eine Zwischenfinanzierung, um zwei Jahre Zeit zu gewinnen."
Wer zahlt die Zeche?
Finanziert werden sollen die höheren Löhne und Zuschläge für die Eigenanteile zum einen durch einen jährlichen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung. Zum anderen soll der Zuschlag für Kinderlose beim Pflegebeitrag um 0,1 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent des Bruttolohns steigen. Dadurch dürften die Kassen zusätzliche 400 Millionen Euro einnehmen.
Da die Reform aber laut Spahn gut drei Milliarden Euro kostet, bleibt eine Deckungslücke. Die Krankenkassen haben bereits für 2022 vor einem Defizit von zwei Milliarden Euro für die Pflegekasse gewarnt. Arbeitgeberverbände und private Kassen sprechen von einer Reform ohne ausreichende Gegenfinanzierung und ohne nachhaltige Finanzierungsstrategie.
Was ändert sich sonst noch?
Weitere Neuregelungen betreffen die Arbeit der Pflegekräfte. Sie sollen mehr Entscheidungsbefugnisse bei der Auswahl der richtigen Hilfsmittel sowie der häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen erhalten. Für Pflegeheime soll künftig ein einheitlicher Personalschlüssel gelten, was die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte ermöglichen soll.
Wie geht es weiter?
Auch der Bundesgesundheitsminister erwartet, dass die nächste Bundesregierung das Thema Pflege unter anderem angesichts des demografischen Wandels wieder auf die Tagesordnung setzen muss. SPD, Grüne und Linke wollen eine grundsätzlich andere Finanzierung der Pflegeversicherung; sie wollen die Trennung zwischen Privater und Gesetzlicher Pflegeversicherung aufheben und eine einheitliche Bürgerversicherung einführen, in die alle - also auch Beamte und Selbstständige - einzahlen.
Das ändert sich durch die Reform wirklich
Die Pflegereform 2021 sollte aus drei Säulen bestehen: die häusliche Pflege als erste Säule, die stationäre Pflege als zweite und die bessere Entlohnung für Pflegepersonal als dritte Säule. Zuletzt wurden die Reformpläne aber massiv reduziert: Die geplante Erhöhung von Pflegegeld und Tagespflege wurde gänzlich gestrichen, die Pflegesachleistungen werden erst zum Jahreswechsel 2021/2022 um fünf Prozent erhöht.
Bereits Anfang 2020 formulierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein Eckpunktepapier und einen Arbeitsentwurf, in dem die Reformpläne skizziert wurden. Geplant waren unter anderem neue Höchstgrenzen für Eigenanteile in der stationären Pflege und eine erweiterte Finanzierung der beliebten 24 Stunden Pflege. In den neusten Veröffentlichungen der Gesetzesinformationen vom 03.06.2021 fanden viele geplante Änderungen keine Erwähnung mehr. Erfahren Sie jetzt, was sich durch die Pflegereform 2021 tatsächlich ändert.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/pflegereform-faq-103.html
Quelle: https://www.pflegehilfe.org/pflegereform-2021